Die kurze Antwort zu Artikel 50
Artikel 50 des EU AI Act gilt seit dem 2. August 2026. Er enthält unterschiedliche Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme: Menschen über eine KI-Interaktion informieren, synthetische Ausgaben maschinenlesbar markieren sowie Deepfakes und bestimmte KI-Texte für die Öffentlichkeit offenlegen. Welche Pflicht greift, hängt von Rolle, System und Verwendungszweck ab. Dieser Ratgeber ist eine Planungshilfe und keine Rechtsberatung.
Eine einzige Kennzeichnung löst deshalb nicht jede Aufgabe. Ein technisches Herkunftssignal im Inhalt und ein gut sichtbarer Hinweis für Menschen erfüllen unterschiedliche Zwecke. Unternehmen sollten zuerst ihre Rolle und die konkrete Veröffentlichung einordnen, bevor sie Vorlagen, Freigaben oder Schulungen festlegen.
Ordne Rolle, System und Einsatzfall getrennt ein
Prüft für jeden Einsatz, ob eure Organisation ein KI-System unter eigenem Namen bereitstellt oder es unter eigener Verantwortung nutzt. Dieselbe Organisation kann je nach Produkt und Arbeitsablauf Anbieter, Betreiber oder beides sein. Haltet außerdem fest, ob das System direkt mit Menschen interagiert, Inhalte erzeugt oder manipuliert, Emotionen beziehungsweise biometrische Kategorien erkennt oder Inhalte veröffentlicht, die als echt verstanden werden könnten.
- Welche Rolle hat die Organisation in diesem konkreten Einsatz?
- Wer sieht oder erhält die Ausgabe und in welchem Kontext?
- Entsteht Text, Audio, Bild oder Video vollständig oder teilweise durch KI?
- Wer entscheidet über Kennzeichnung, Freigabe und spätere Korrektur?
Unterscheide Anbieterpflichten von sichtbaren Hinweisen
Anbieter von Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, müssen grundsätzlich darüber informieren, dass eine KI beteiligt ist, sofern dies für eine angemessen informierte und aufmerksame Person nicht bereits offensichtlich ist. Anbieter generativer Systeme müssen bestimmte Ausgaben außerdem in einem maschinenlesbaren Format markieren und deren Erkennung als künstlich erzeugt oder manipuliert ermöglichen, soweit dies technisch machbar ist.
Eine maschinenlesbare Markierung richtet sich an technische Erkennung. Sie ersetzt nicht automatisch einen sichtbaren Hinweis, den ein Betreiber bei einem Deepfake oder bei bestimmten Texten für die Öffentlichkeit geben muss. Dokumentiert daher getrennt, welches Signal das System erzeugt und welcher Hinweis im jeweiligen Kanal tatsächlich für Menschen erscheint.
Plane Offenlegung für Deepfakes und öffentliche Texte
Betreiber müssen künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte offenlegen, wenn diese einen Deepfake darstellen. Nach den Leitlinien der EU-Kommission soll der Hinweis klar, verständlich und beim ersten Kontakt mit dem Inhalt wahrnehmbar sein. Für künstlerische, kreative, satirische, fiktionale oder vergleichbare Werke gelten besondere Vorgaben, die eine angemessene Offenlegung erlauben, ohne die Darstellung oder den Genuss des Werks unnötig zu beeinträchtigen.
Für KI-generierte oder manipulierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, ist ebenfalls eine Offenlegung vorgesehen. Die gesetzliche Ausnahme setzt unter anderem eine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle und eine verantwortliche natürliche oder juristische Person voraus. Reines Korrekturlesen sollte nicht vorschnell als belastbare redaktionelle Kontrolle behandelt werden.
Beachte Übergangsfrist und freiwilligen Verhaltenskodex
Die Pflichten aus Artikel 50 gelten grundsätzlich seit dem 2. August 2026. Eine begrenzte Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 betrifft nach den aktuellen EU-Informationen nur die Markierungs- und Erkennungspflicht nach Artikel 50 Absatz 2 für bestimmte Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Sie verschiebt nicht pauschal alle Transparenzpflichten.
Der europäische Verhaltenskodex für Transparenz bei KI-generierten Inhalten ist freiwillig. Die gesetzlichen Pflichten bleiben verbindlich. Geeignete Organisationen können den Kodex als strukturierten Nachweisweg nutzen; wer einen anderen Weg wählt, muss dessen Angemessenheit gegenüber der zuständigen Aufsicht nachvollziehbar darlegen können.
Baue einen prüfbaren Arbeitsablauf auf
Beginnt mit einem Verzeichnis der betroffenen Systeme, Rollen, Kanäle und Inhaltstypen. Legt je Einsatz fest, wer eine Kennzeichnung erzeugt, wer sie vor Veröffentlichung prüft, wie ein technisches Signal erhalten bleibt und wie fehlerhafte oder fehlende Hinweise korrigiert werden. Testet die Darstellung auf Website, App, Dokument, Video und Social-Media-Kanal getrennt, weil ein Hinweis beim Export oder Upload verloren gehen kann.
Bewahrt nur die Nachweise auf, die für euren Prozess und eure rechtlichen Aufbewahrungsregeln erforderlich sind. Sinnvoll können eine Version der Vorlage, der Freigabeschritt, der verwendete Inhaltstyp und ein Testnachweis sein. Die genaue rechtliche Bewertung, Dokumentationspflicht und Aufbewahrungsdauer muss die zuständige Fach- oder Rechtsstelle festlegen.
Trainiere Rollen an realen Veröffentlichungswegen
Ein wirksames Training trennt Produkt, Redaktion, Marketing, Recht und Betrieb nicht künstlich. Nutzt einen realistischen Ablauf: KI-Ausgabe erzeugen, Rolle bestimmen, technische Markierung prüfen, sichtbaren Hinweis formulieren, Freigabe dokumentieren und das Ergebnis im Zielkanal kontrollieren. Beobachtbare Lernziele sind hilfreicher als das pauschale Versprechen, nach einer Schulung automatisch konform zu sein.
NextNowa kann ein rollenbezogenes KI-Governance-Training anhand eurer Systeme, Kanäle und Beispielprozesse planen. Preis und Termine werden auf Anfrage abgestimmt. Vor einer Buchung werden Inhalte, verantwortliche Trainer, Verfügbarkeit und Lieferumfang schriftlich bestätigt.
Quellen und Prüfstand
Offizielle Informationen, geprüft am 5. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

